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Die fünf wichtigsten Neuerungen für Fuhrparks 2024

Dieses Jahr hält einige Änderungen für Unternehmen und ihre Flotten bereit. Einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen im Jahr 2024 gibt’s hier.

Auf die Mobilitätsbranche kommt ein ereignisreiches Jahr zu. Neue rechtliche Vorschriften sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und für mehr Transparenz sorgen. Auch für die Fuhrparkverwaltung ergeben sich hierbei verschiedene Neuerungen.

 



 

Ab Januar 2024
 

Einige Unternehmen legen bereits ihre Geschäftsstrategien sowie ihr Engagement für Umwelt und Soziales in Nachhaltigkeitsberichten offen. Dieses Reporting wird in Zukunft für immer mehr Firmen verbindlich – so will es die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Den Anfang machen börsennotierte Großunternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen, die schon früher gemäß der Vorgängerrichtlinie nichtfinanzielle Erklärungen erstellen mussten. Diese Unternehmen sind seit 01. Januar 2024 dazu verpflichtet, im Sinne der CSRD über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. In Zukunft folgen dann weitere Unternehmen: Ab dem Geschäftsjahr 2026 wird die CSRD-Berichtspflicht beispielsweise auch auf bestimmte kleine und mittelständische Betriebe ausgeweitet. Flottenmanager sind daher gut beraten, sich schon heute mit der Reduzierung von CO2-Emissionen im Fuhrpark auseinanderzusetzen und eine Grundlage für die rechtskonforme Dokumentation entsprechender Daten zu schaffen.

Außerdem heißt es für Fuhrparkleiter: Augen auf bei der nächsten Führerscheinkontrolle. Wie alt ein Mitarbeiter ist und wann seine Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, entscheidet nämlich darüber, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Was viele nicht wissen: Es existiert eine stufenweise Umtauschpflicht für Führerscheine. Gestaffelt nach bestimmten Jahrgängen verfolgt sie das Ziel, alle bisherigen Führerscheine nach und nach durch fälschungssichere Versionen im Scheckkarten-Format zu ersetzen. Achtung, die Frist für 1965 bis 1970 Geborene, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, lief bereits am 19. Januar dieses Jahres ab. Die Jahrgänge 1971 und jünger (bei Ausstellung vor 1999) haben hingegen noch Zeit bis zum 19. Januar 2025, um ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen.

 



 

Ab Juli 2024
 

In diesem Sommer steht vor allem der Schutz von Fahrern und Fahrzeugen im Fokus. So müssen ab 07. Juli in Neuwagen ausgewählte Fahrassistenten serienmäßig verbaut sein. Die neuerdings vorgeschriebenen Sicherheitstechnologien wie Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie intelligente Geschwindigkeits-, Rückfahr-, Spurhalte- oder Notbremssysteme sollen helfen, Verkehrsunfälle zu vermeiden und Leben zu retten. Darüber hinaus müssen in der EU neu zugelassene Autos eine Blackbox besitzen. Sie soll alle wesentlichen Fahrparameter aufzeichnen und so im Ernstfall eine effektive Unfalluntersuchung gewährleisten. Bleibt zu hoffen, dass Fuhrparkleiter dadurch mögliche Fahrzeugschäden auch schneller mit ihrer Versicherung abwickeln können.

Der Juli hat es in puncto Mobilitätssicherheit in sich: Auch die sogenannten UNECE-Regularien (United Nations Economic Commission for Europe) werden ab dann für alle produzierten Neufahrzeuge EU-weit verpflichtend. Sie enthalten strenge Vorschriften zur IT-Sicherheit, die sich in erster Linie an Autobauer richten. So müssen die Hersteller zum Beispiel ein Cybersecurity-Management-System einführen, um Cyberattacken schnell zu erkennen und sie wieder beheben zu können. Auch muss sichergestellt sein, dass die Software der Autos regelmäßig aktualisiert wird, um Schwachstellen zu schließen oder Funktionen hinzuzufügen. Mit dem neuen Security-Standard ist es erstmalig gelungen, international einheitliche und verbindliche Normen für die IT-Sicherheit von vernetzten Fahrzeugen aufzustellen. Auch Dienstwagen und ihre digitalen Daten sind dadurch künftig noch besser geschützt. 

 



 

Ab Oktober 2024
 

Schon jetzt sollten Fuhrparkbetreiber prüfen, welche Kennzeichnung auf der Winterbereifung ihrer Flottenfahrzeuge steht, denn ab 01. Oktober ist das Alpine-Symbol für alle Winter- und Ganzjahresreifen vorgeschrieben. Es ist leicht an der Kombination aus Schneeflocke und Berg zu erkennen. Ältere Reifenmodelle mit der Aufschrift „M+S“ sind dann nicht mehr zulässig. Treten Sie also frühzeitig mit ATU in Kontakt, so dass Ihre Flotte mit den richtigen Reifen sicher und gesetzeskonform in die nächste Wintersaison starten kann.

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