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Unfall mit dem Firmenwagen - was tun im Ernstfall?

Ein hektischer Arbeitstag, dichter Verkehr, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: ein Unfall mit dem Firmenwagen. Die Gedanken kreisen sofort um Fragen wie: „Wer haftet?“, „Zahlt die Firma?“, oder „Wem muss ich den Schaden melden?“. Obwohl viele Unternehmen eine Car Policy zur Fahrzeugnutzung haben, herrscht nach einem Unfall oft Unsicherheit. Dieser Beitrag liefert Mitarbeitenden und Unternehmen eine Übersicht über die wichtigsten Schritte und Regelungen im Schadenfall.

 




Arbeitgeber informieren und Beweissicherung

Nachdem am Unfallort keine akute Gefahr mehr besteht, muss der Flottenmanager bzw. Arbeitgeber informiert werden. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Arbeitgeber oder Flottenmanager zeitnah informieren: Wichtig ist dabei, möglichst präzise Angaben zu machen: Wann und wo hat sich der Unfall mit dem Firmenwagen ereignet? Wer war beteiligt?

  • Personalien der Gegenseite vollständig aufnehmen, wenn ein weiteres Fahrzeug involviert ist – dazu gehören das amtliche Kennzeichen, Name und Anschrift sowie die Versicherung des Unfallbeteiligten.

  • Unfallstelle und Schäden fotografisch dokumentieren: Um eine spätere Schadenregulierung zu erleichtern, sollten möglichst viele Fotos gemacht werden – insbesondere von der Unfallstelle, den betroffenen Fahrzeugen, relevanten Straßenschildern, Bremsspuren oder Sichtverhältnissen.

  • Unfallbericht mithilfe eines Formulars erstellen: Ein standardisiertes Dokument hilft, den Ablauf des Unfalls systematisch festzuhalten. Unternehmen sollten daher jedes Fahrzeug mit einem entsprechenden Vordruck ausstatten. Dieser unterstützt die Mitarbeitenden bei der vollständigen Dokumentation und vereinfacht die Kommunikation mit der Versicherung.



 




 

Haftung, Versicherung und Pflichten: Was bei einem Unfall mit dem Firmenwagen gilt

Die Haftung hängt im Wesentlichen vom Grad der Fahrlässigkeit und der Art der Fahrt (dienstlich oder privat) ab. Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem Firmenwagen, der Schäden an fremdem Eigentum (z. B. anderen Autos) zur Folge hat, übernimmt meist die Haftpflichtversicherung die Kosten. Falls die andere Partei schuld ist, greift die Versicherung des Unfallgegners. Die Entscheidung basiert häufig auch auf einem Gutachten zum Unfallhergang, das Sachverständige erstellen und der Versicherung als Entscheidungsgrundlage dient. Die Beteiligung eines Arbeitnehmers am Schadenersatz steigt, wenn ein fahrlässiges Fahrverhalten zum Unfall führte.

Fahrlässigkeit im Überblick: So verteilen sich die Verantwortlichkeiten 

  • Leichte Fahrlässigkeit: Haftung liegt beim Arbeitgeber

  • Mittlere Fahrlässigkeit: häufig gibt es eine Aufteilung - Mitarbeitende zahlen die Selbstbeteiligung, Unternehmen den Rest

  • Grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung durch die Mitarbeitenden, Ausnahmen bei zu geringem Einkommen möglich

  • Vorsatz: Mitarbeitende haften selbst vollumfänglich



 

Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeitszeit: Wer ist verantwortlich?

Passiert der Zusammenstoß während einer Dienstfahrt oder auf dem Arbeitsweg, greift üblicherweise der Schutz des Unternehmens. Ein Unfall mit dem Firmenwagen kann für Mitarbeitende finanzielle Folgen haben - insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder privater Nutzung ohne Genehmigung. Die Details sind für gewöhnlich in der Car Policy des Arbeitgebers festgelegt. 



 

Die ATU Führerscheinkontrolle sichert Unternehmen ab

Als Fahrzeughalter und im Rahmen der Halterhaftung ist das Unternehmen bzw. der Flottenmanager dafür verantwortlich, dass das Firmenfahrzeug stets betriebssicher ist und auch die Dienstwagenfahrer fahrtüchtig sind. Dazu gehören u. a. regelmäßige Führerscheinkontrollen, Fahrzeugprüfungen und Fahrerunterweisungen nach UVV. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Verantwortlichen ihren Pflichten nicht nachkommen. 

Hier bietet ATU Flottenlösungen eine effiziente Lösung: Die digitale Führerscheinkontrolle ermöglicht Überprüfungen ohne App-Installation - direkt über den Internet-Browser. Zudem gibt es flexibel einstellbare Kontrollintervalle und die sichere digitale Dokumentation der Kontrolle in einem zentralen Portal. Kombinierbar ist sie mit digitalen UVV-Unterweisungen, sodass die Verkehrssicherheit jederzeit nachweisbar bleibt. Das schützt Unternehmen im Haftungsfall - und sorgt für mehr Übersicht im Fuhrparkmanagement.



 

Wie sieht es bei einem Unfall während einer privaten Fahrt aus?

Wenn der Dienstwagen laut Car Policy auch privat genutzt werden darf, übernimmt das Unternehmen in Schadensfällen meist die Kosten - es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegen vor. Ein Beispiel: Wer bei einer privaten Fahrt mit dem Dienstwagen eine rote Ampel missachtet, muss selbst haften. 

Falls die private Nutzung nicht erlaubt ist, haften Mitarbeitende ebenfalls vollumfänglich. Zudem können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, z. B. eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Der Arbeitgeber kann ebenfalls belangt werden, wenn ihm eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht im Rahmen des Fuhrparkmanagements nachgewiesen wird.

Achtung: Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen sind zudem die Folgen auf den geldwerten Vorteil zu beachten: Bei einer Dienstfahrt entstehen für Mitarbeitende keine Konsequenzen für die Erfassung des geldwerten Vorteils. Bei einer privaten Fahrt hängt es von unterschiedlichen Faktoren ab, z. B. ob Privatfahrten durch den Arbeitgeber erlaubt sind.


 




 

Für alle Fälle: Das ist nach einem Unfall zu tun

Genau wie bei einem Unfall mit einem privaten Fahrzeug, ist es bei einem Firmenwagen wichtig, die Ruhe zu bewahren. Sollten Sie dazu in der Lage sein, sollten nach dem Zusammenstoß folgende Maßnahmen durchgeführt werden

  1. Unfallstelle sichern:

  • Warnblinker aktivieren
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, Landstraße ca. 100 m, Autobahn ca. 200 m Abstand)
     
  1. Hilfe rufen:

  • Die Polizei unter 110 verständigen und bei Personenschäden den Rettungsdienst (112) alarmieren. 
  • Im Telefonat mit den jeweiligen Beamten sollten die sogenannten W-Fragen (Wo, Was, Wer, Wie viele) beantwortet werden. 
     
  1. Erste Hilfe leisten:

  • Verletzten helfen und den Anweisungen der Einsatzkräfte folgen.
     

Sobald die Unfallstelle gesichert und alle Beteiligten versorgt sind und die Unfallstelle gesichert, geht es darum, den Unfall mit dem Firmenwagen korrekt zu dokumentieren und dem zuständigen Fuhrparkmanager zu melden.


 




 

Fahrerflucht im Dienstwagen: ein klarer Pflichtverstoß

Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem Firmenwagen – sowie mit dem privaten Fahrzeug – reicht ein Zettel hinter der Windschutzscheibe nicht: Fahrerflucht ist auch im Dienstwagen strafbar. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt als grobe Sorgfaltspflichtverletzung. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung den Schaden nicht und der Arbeitgeber kann Regressforderungen stellen. Dazu kommen mögliche arbeitsrechtliche und private Folgen, wie Bußgelder, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder Haft.


 




 

Gute Vorbereitung zahlt sich bei einem Unfall mit dem Firmenwagen aus

Damit ein Unfall mit dem Firmenwagen nicht zum rechtlichen oder finanziellen Risiko wird, sollten Unternehmen klare Regeln in ihrer Car Policy festlegen. Im Rahmen dessen sind ordnungsgemäße und regelmäßige Fahrerunterweisung und Führerscheinkontrolle besonders hervorzuheben. Denn je besser Mitarbeitende auf mögliche Gefahren im Straßenverkehr vorbereitet sind, desto besser gelingt das Vermeiden von Unfällen. 

Passiert es doch: Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zum Vorgehen im Falle der Fälle sowie ein Formular für den Unfallbericht sollten in jedem Fahrzeug griffbereit liegen. So lassen sich die Informationen der beiden beteiligten Parteien umgehend erfassen und der Schadenfall schnell bearbeiten. 

Tipp: Sie möchten mehr über die digitale Führerscheinkontrolle von ATU Flottenlösungen erfahren? Wir informieren Sie gerne.