Zum Jahreswechsel treten zentrale Änderungen in Kraft, die Unternehmensflotten
unmittelbar betreffen – von neuen steuerlichen Vorgaben über klare Regeln für das
private Laden von Dienstwagen bis hin zu zusätzlichen EU-Regelungen, die die
Ausrichtung moderner Fuhrparks nachhaltig prägen werden. Sie erhöhen die
Komplexität im Fuhrparkmanagement, eröffnen aber auch neue Chancen für eine
effizientere und zukunftssichere Flottenstrategie.
Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen
Die neue Turboabschreibung bietet Unternehmen eine unmittelbar spürbare finanzielle Entlastung und stärkt die Investitionsbereitschaft in elektrifizierte Fuhrparks. Davon profitieren vor allem Flottenbetreiber, private Käufer hingegen nur indirekt – etwa durch ein künftig größeres Angebot gebrauchter E-Fahrzeuge, die nach einigen Jahren auf den Markt kommen.
Konkret gilt: Für neu angeschaffte Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge können
Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im
ersten Jahr steuerlich geltend machen. In den Folgejahren greifen weitere Sätze
von 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.
Neue Ladepauschalen für Elektrofahrzeuge
Die bestehenden monatlichen Ladepauschalen zwischen 15 und 70 Euro entfallen Ende 2025. Ab 2026 können Fahrer nur noch tatsächliche Stromkosten oder die neue Strompreispauschale geltend machen.
Ziel ist eine präzisere Nachvollziehbarkeit privater Ladevorgänge – auch im
Kontext der Versteuerung von Dienstwagen.
Tatsächliche Stromkosten transparent belegen
Um tatsächliche Stromkosten geltend machen zu können, müssen die geladenen Kilowattstunden eindeutig nachvollziehbar sein. Das gelingt über Wallboxen mit separatem Zähler, mobile eichrechtskonforme Messgeräte oder fahrzeuginterne Zählerstände. Schätzungen oder Eigenbelege sind künftig nicht mehr zulässig.
Sofern die Erstattung tatsächlicher Stromkosten vorgesehen ist, liegt die
Verantwortung für Auswahl und Bereitstellung geeigneter Mess- und
Abrechnungslösungen beim Arbeitgeber.
Strompreispauschale als Alternative
Die neue Pauschale orientiert sich am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis des Statistischen Bundesamts. Der Arbeitgeber legt zu Jahresbeginn fest, ob die Pauschale oder die Erstattung der tatsächlichen Stromkosten angewendet wird.
Die Regelung gilt für den jeweiligen Nutzerkreis und für das gesamte
Kalenderjahr und ist aktuell bis mindestens 2030 befristet.
EU plant höhere E-Fahrzeug-Quoten für Firmenwagen
Nach aktuellen Medienberichten prüft die EU-Kommission Vorgaben für die Elektrifizierung von Dienst-, Miet- und Leasingfahrzeugen. Ab 2030 könnten rund 77 Prozent aller Firmenfahrzeuge den Zero- oder Low-Emission-Fahrzeugen zugeordnet werden.
Wichtig: Verbindliche Quoten sind bislang nicht beschlossen und können sich im
weiteren politischen Prozess noch verändern.
Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet sein.
ATU unterstützt Unternehmen dabei als Schnellservice-Partner mit vorbereitenden
Fahrzeugchecks, technischer Einschätzung und der Koordination notwendiger
Maßnahmen.
Fazit
Die anstehenden Änderungen zeigen, dass auch im neuen Jahr einige Veränderungen auf Unternehmensflotten zukommen. Werkstattpartner wie ATU unterstützen Unternehmen dabei, ihre Fahrzeuge zuverlässig einsatzfähig zu halten und Ausfallzeiten zu reduzieren.


